In Deutschland haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einigen Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub. Doch die Regelungen hierzu variieren.

Die Dauer des Bildungsurlaubs, die Teilnahmevoraussetzungen an anerkannten Bildungsveranstaltungen sowie die Themenbereiche sind gesetzlich festgelegt und unterliegen den Bestimmungen des jeweiligen Landesrechts.

Es ist daher entscheidend, dass Sie sich über die spezifischen Bestimmungen in Ihrem Bundesland informieren, um Ihr Recht auf Bildungsurlaub bestmöglich nutzen zu können.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie viel Bildungsurlaub Ihnen in Ihrem Bundesland zusteht und wie Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen können.

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub, auch als „Bildungsfreistellung“ bekannt, ist eine besondere Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, sich außerhalb ihres regulären Urlaubszeitraums weiterzubilden. Dabei können sie an Kursen, Workshops oder Seminaren teilnehmen, die darauf abzielen, ihre beruflichen Fähigkeiten zu erweitern und ihre persönliche Entwicklung voranzutreiben.

Während des Bildungsurlaubs wird das Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt, ähnlich wie bei einem regulären Urlaub. Dadurch erhalten Beschäftigte die Chance, sich intensiv fortzubilden, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.

Die Kursgebühren, Lehrmaterialien, Fahrt- und Unterkunftskosten werden jedoch nicht vom Arbeitgeber übernommen. Diese Ausgaben müssen von den Arbeitnehmern selbst getragen werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, diese Kosten in der Steuererklärung geltend zu machen, um eine steuerliche Entlastung zu erhalten.

So viel Bildungsurlaub steht Ihnen in Ihrem Bundesland zu

Üblicherweise beträgt die Dauer des Bildungsurlaubs entweder fünf Tage pro Jahr oder zehn Tage alle zwei Jahre, vorausgesetzt, dass eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten vorliegt.

Im Saarland gilt die Ausnahme, dass Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu 6 Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass nur Weiterbildungen von anerkannten Weiterbildungsträgern durchgeführt werden dürfen.

Bildungsurlaub NRW (Nordrhein-Westfalen)

In Nordrhein-Westfalen können Arbeitnehmer bis zu 5 Arbeitstage pro Jahr für berufliche Weiterbildung beantragen. Voraussetzungen dafür sind eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten und dass der Bildungsort sich nicht mehr als 500 km von der Landesgrenze von NRW entfernt befindet. 

Die genauen Regelungen sind im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) festgelegt.

Bildungsurlaub Hessen​​

Arbeitnehmer in Hessen haben das Recht auf bis zu fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr, nachdem sie mindestens sechs Monate beschäftigt waren. 

Es wird empfohlen, den Antrag auf Bildungsurlaub idealerweise 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber einzureichen, jedoch spätestens 2 Wochen im Voraus. Der Anspruch ist auf maximal 33 % der Beschäftigten pro Jahr begrenzt. Beamte haben keinen Anspruch darauf. 

Weitere Informationen sind auf der Website des Vereins Weiterbildung Hessen e.V. verfügbar.

Bildungsurlaub Niedersachsen

In Niedersachsen haben Arbeitnehmer das Recht auf bis zu fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr, sofern sie an fünf Tagen pro Woche arbeiten. Dieser Urlaub kann auch auf das Vorjahr übertragen werden. 

Unterricht sollte durchschnittlich sechs Zeitstunden pro Tag stattfinden, Online-Veranstaltungen sind ebenfalls möglich. Die Antragstellung ist frühestens nach sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis möglich.

Bildungsurlaub Berlin

In Berlin haben Vollzeitbeschäftigte jährlich Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit, die während der Arbeitszeit genommen werden können. Es besteht die Option, diese Tage mit denen des folgenden Jahres zu kombinieren, um bis zu zehn Tage pro Jahr zu erhalten. Die Kosten für den Kurs tragen die Beschäftigten selbst. 

Weitere Informationen finden Sie auf  Berlin.de

Bildungsurlaub Hamburg

Arbeitnehmer in Hamburg haben das Recht auf bis zu zehn bezahlte Arbeitstage für berufliche Weiterbildungen innerhalb von zwei Jahren. Die Kosten für die Freistellung von der Arbeit trägt der Arbeitgeber, während die Kursgebühren vom Teilnehmer selbst zu tragen sind. 

Weitere Informationen finden Sie auf Bildungsurlaub-Hamburg.de.

Bildungsurlaub Bayern / Bildungsurlaub Sachsen

In Bayern und Sachsen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Arbeitnehmer in diesen Bundesländern können Weiterbildungen nur während ihres regulären Erholungsurlaubs in Anspruch nehmen.

Bildungsurlaub Thüringen

In Thüringen können Beschäftigte sich jährlich für bis zu fünf Tage von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen, um an Weiterbildungen teilzunehmen. Während dieser Zeit wird das Arbeitsentgelt weiterhin gezahlt. Weitere Informationen finden Sie unter Bildungsfreistellung.de.

Bildungsurlaub RLP (Rheinland-Pfalz)

Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz haben das Recht auf bis zu zehn Tage Freistellung von der Arbeit innerhalb von zwei Kalenderjahren für Weiterbildungsmaßnahmen, wobei das Arbeitsentgelt weitergezahlt wird. 

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in RLP finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

Bildungsurlaub Saarland

Im Saarland können Arbeitnehmer jährlich bis zu 6 Arbeitstage Bildungsurlaub beantragen. Die Antragsfrist beträgt 6 Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs, und die Freistellung ist frühestens 12 Monate nach Beschäftigungsbeginn möglich. Alle wesentlichen Informationen zum Bildungsurlaub im Saarland sind auf Saarland.de verfügbar.

Bildungsurlaub Brandenburg

Beschäftigte in Brandenburg können alle zwei Kalenderjahre bis zu 10 Arbeitstage Bildungsurlaub nehmen. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs gestellt werden. Für weitere Informationen zum Bildungsurlaub in Brandenburg besuchen Sie bitte die Website des  Landes Brandenburg.

Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt können Arbeitnehmer alle zwei Jahre bis zu 14 Arbeitstage Bildungsurlaub nehmen. Der Antrag muss 6 Wochen vorher gestellt werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Bildungsurlaub Bremen

Arbeitnehmer in Bremen haben alle zwei Kalenderjahre Anspruch auf bis zu 10 Arbeitstage Bildungsurlaub. Der Antrag muss 4 Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs gestellt werden. 

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in Bremen finden Sie auf Bremen.de.

Bildungsurlaub Schleswig-Holstein

Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein können alle zwei Kalenderjahre bis zu 10 Arbeitstage Bildungsurlaub nehmen. Der Antrag muss 6 Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs gestellt werden. 

Alle relevanten Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein finden Sie auf Schleswig-Holstein.de.

Bildungsurlaub MV (Mecklenburg-Vorpommern)

In Mecklenburg-Vorpommern haben Arbeitnehmer jährlich Anspruch auf bis zu 5 Arbeitstage Bildungsurlaub. Der Antrag muss mindestens 8 Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs gestellt werden. Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf Regierung-mv.de.

Bildungsurlaub BW (Baden-Württemberg)

Arbeitnehmer in Baden-Württemberg können jährlich bis zu 5 Arbeitstage Bildungsurlaub nehmen. Der Antrag muss 8 Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs gestellt werden. Alle relevanten Informationen zum Bildungsurlaub in Baden-Württemberg finden Sie bei den Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

Versichern Sie sich, dass Sie Ihren Antrag rechtzeitig stellen, um die Genehmigung zu erhalten und die gewünschten Kurse oder Seminare besuchen zu können. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Voraussetzungen und Fristen. 

In der Regel helfen Arbeitgeber gerne dabei, den Antragsprozess zu verstehen und sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft. Vergessen Sie nicht, sich auch über mögliche Bildungsangebote und Veranstalter zu erkundigen, um die beste Weiterbildungsmöglichkeit für Ihre beruflichen und persönlichen Ziele zu finden.

So können Sie Bildungsurlaub beantragen

Wenn Sie Bildungsurlaub beantragen möchten, ist es wichtig, dass Sie sich zunächst über die Bildungsurlaubsbestimmungen in Ihrem Bundesland informieren und Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber aufnehmen.

Versichern Sie sich, dass Sie Ihren Antrag rechtzeitig stellen, um die Genehmigung zu erhalten und die gewünschten Kurse oder Seminare besuchen zu können. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Voraussetzungen und Fristen.

In der Regel helfen Arbeitgeber gerne dabei, den Antragsprozess zu verstehen und sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft. Vergessen Sie nicht, sich auch über mögliche Bildungsangebote und Veranstalter zu erkundigen, um die beste Weiterbildungsmöglichkeit für Ihre beruflichen und persönlichen Ziele zu finden.

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